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Kann eine Restaurierung völlig
unsichtbar ausgeführt werden?
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Porzellan, Glas und Keramik haben spezielle
optische Eigenschaften, die durch einen Bruch oder Sprung
gestört werden. Deshalb sind die Fügestellen an einem
zusammengesetzten Objekt immer in Abhängigkeit von den
Lichtverhältnissen mehr oder weniger sichtbar. Zur
Ausführung von Ergänzungen an Porzellan und Keramik
kann keine Originalsubstanz (Porzellanmasse bzw. Töpferton)
zum Einsatz kommen. Diese Massen würden sowohl bei der
Trocknung als auch bei einem keramischen Brand schwinden und vorhandene
Aufglasurdekorationen würden zerstört werden, weil
die Brenntemperaturen der Massen über denen der Dekoration
liegen.
Nach mehrjähriger Forschungs- und
Entwicklungsarbeit habe ich Ergänzungsmassen mit hoher
Farbstabilität in verschiedenen Weißfarbnuancen
entwickelt, deren Palette ständig erweitert wird. Durch
Vergleichsmessungen wird das am besten zum Scherben passende Material
ausgewählt. Die Ergänzungen mit diesen Massen
entsprechen den optischen Eigenschaften des Porzellans in Verbindung
mit einer speziellen Kunstharzglasur. (Das know-how zur Herstellung
dieser Massen und alle notwendigen Materialien werden über die
Fa. KOREST Porzellanrestaurierunsbedarf vertrieben und gelangen bereits
in vielen Museen Europas zum Einsatz.
Farbspritzretuschen, die auf Originalbereiche des
Objektes reichen, um eine Restaurierung "unsichtbar" erscheinen zu
lassen sind nicht mehr zeitgemäß und werden
inzwischen nicht nur von Museen, sondern auch von den Kunstliebhabern
und Sammlern abgelehnt.
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Wie können restaurierte Teile
genutzt werden?
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Aufgrund der spezifischen Materialeigenschaften
der eingesetzten Kunstharze halten restaurierte Geschirrteile aus
Porzellan den üblichen Beanspruchungen nicht mehr in vollem
Umfang stand. Ein gelegentlicher Gebrauch ist aber unter
Umständen möglich, wobei eine Reinigung im
Geschirrspüler nicht ratsam ist. Ebenso verbietet sich der
Einsatz in der Mikrowelle bzw. im Küchenherd.
Geschirr aus Töpferkeramik ist im
Allgemeinen nach der Restaurierung nur noch als
Ausstellungsstück zu gebrauchen.
Eine Ausnahme bilden restaurierte Ofenkacheln.
Deren Wiedereinbau ist in zu betreibenden Öfen unter
bestimmten Voraussetzungen möglich.
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Welche Haltbarkeit haben Restaurierungen
an Objekten aus Porzellan, Glas und Keramik?
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Bei ordnungsgemäßer Nutzung, in
der Regel als Zier- oder Ausstellungsobjekt, gibt es keine
Einschränkungen hinsichtlich der Haltbarkeit über
mehrere Jahrzehnte.
Kunstharze und Retuschierfarben unterliegen jedoch
normalen Alterungsprozessen. Diese können durch
geringfügige Farbveränderungen im Verlaufe mehrerer
Jahrzehnte zum Ausdruck kommen. Als Gründe hierfür
seien vor allem Sonneneinstrahlung, Lichtqualität- und
Quantität (UV-Einfluß), Temperatur,
Luftfeuchtigkeit, Staub, aggressive Dämpfe, und rein
mechanische Aspekte (z.B. anfassen oder gar ein gelegentlicher
Gebrauch) genannt.
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Muß der Auftraggeber den Preis
für die Restaurierung im Voraus bei Auftragserteilung bezahlen?
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Die Bezahlung der in Auftrag gegebenen
Restaurierung erfolgt erst nach Abschluß der Arbeiten. Eine
Vorauszahlung ist unüblich und oft auch für den
Kunden nicht zumutbar, da die Wartezeiten bis zur Auftragsrealisierung
erheblich sind.
Eine Ausnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn
der Restaurierungsaufwand den materiellen Wert des Objektes
übersteigt - hier kann der Restaurator eine zumutbare Anzahlung
vom Auftraggeber verlangen.
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Ist die Kundenware in der Werkstatt des
Restaurators versichert?
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In der Regel wird in jedem Werkvertrag ein
deklarierter Versicherungswert für die dem Restaurator zur
Bearbeitung übergebenen Stücke angegeben. Die
Versicherungsbedingungen basieren auf dem Versicherungsvertrag des
Restaurators mit seiner Versicherung (z.B.: "Allgemeine Bedingungen
für die Ausstellungsversicherung" - AVB Ausstellung).
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